Zwischen Anspruch und Wirklichkeit – Pharmazeutische Information in Österreich
Arzneimittelinformation bewegt sich in Österreich in einem dicht regulierten Umfeld. Das Arzneimittelgesetz (AMG) legt in den §§ 50 ff. detailliert fest, wie Werbung gestaltet sein darf: sachlich, nicht irreführend, an Fachinformationen orientiert. Laienwerbung ist stark eingeschränkt, Fachwerbung darf nur auf zugelassene Inhalte aufbauen.